Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2010 - 14 A 1195/08 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. April 2010 - 14 A 1195/08 (https://dejure.org/2010,31234)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,31234) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Die mit Hauptwohnung am Familienwohnsitz gemeldete und dem beruflich tätigen Kläger als Nebenwohnung dienende Unterkunft wird aus beruflichen Gründen gehalten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 124 Abs. 2; VwGO § 124a Abs. 4 S. 4
Voraussetzungen für die Annahme der Haltung einer Unterkunft aus beruflichen Gründen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00
Zweitwohnungsteuer II
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2010 - 14 A 1195/08
Das Verwaltungsgericht hat dieses Merkmal als unbestimmten Rechtsbegriff eingeordnet und auf der Grundlage des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03 -, BVerfGE 114, 316, ausgelegt. - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2010 - 14 A 1195/08
- 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 f.
- VG Köln, 16.06.2010 - 21 K 5193/08
Zweitwohnungssteuerpflicht auch bei einer aus beruflichen Gründen gehaltenen …
Insbesondere steht vorliegend hinsichtlich des einen auslegungsbedürftigen unbestimmten Rechtsbegriff darstellenden Merkmals "aus beruflichen Gründen gehalten", vgl. dazu Urteil der Kammer vom 20. Februar 2008 - 21 K 4802/07 -, Juris, sowie Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - OVG NRW -, Beschluss vom 27. April 2010 - 14 A 1195/08 -, außer Frage, dass die Kölner Wohnung des Klägers zu keinen anderen Zwecken gehalten wird, als von ihr aus der Berufstätigkeit nachzugehen. - VG Gelsenkirchen, 17.06.2013 - 18 K 2210/12 20 und 23; im Instanzenzug nachfolgend: OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2010 - 14 A 1195/08 -, Juris Rn. 5 f. (Entfernung der Kölner Nebenwohnung zum Arbeitsort in einer anderen Kommune 35 km, zum Hauptwohnsitz rund 200 km), wie dies der Kläger im Termin der mündlichen Verhandlung eingewandt hat.